Preisliste
Die Kosten für den Führerschein
Was kostet ein Führerschein? Tatsächlich lässt sich vorab jedoch schlecht abschätzen, welche Führerschein-Kosten anfallen werden. Eine Pauschalgebühr zu berechnen ist unmöglich, da jede Fahrschule eigene Tarife anbietet und jeder Fahrschüler einen unterschiedlichen Übungsbedarf hat und dementsprechend weniger oder mehr Fahrstunden bis zur Prüfung braucht.
Eine exakte Berechnung der Führerschein-Kosten im Vorfeld ist nicht möglich ! Wie teuer der Führerschein letztendlich ist, stellt sich erst im Verlauf der Ausbildung heraus, wenn der individuelle Übungsbedarf ersichtlich wird. Aus diesem Grund sollten Sie ein großzügig bemessenes Budget veranschlagen, da sonst eventuell die Führerscheinausbildung unterbrochen oder stark in die Länge gezogen wird.
Grundsätzlich setzen sich die Autoführerschein-Kosten aus diesen Bestandteilen zusammen:
1. Kosten durch die Fahrschule
• Grundgebühr für die Anmeldung in einer Fahrschule (theoretischer Unterricht)
• Kosten für die praktischen Fahrstunden (normale Fahrstunden)
• Kosten für die praktischen Fahrstunden (Sonderfahrten)
• Kosten für die Anmeldung zur Prüfung (praktische und theoretische Führerscheinprüfung)
2. Externe Kosten
• Kosten für die Passbilder
• Kosten für den obligatorischen Sehtest
• Kosten für den Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
• Kosten für die Führerscheinstelle
• Kosten für die Führerscheinprüfung beim TÜV
• Kosten für benötigtes Lernmaterial zur Vorbereitung auf die Prüfung
Preisliste gültig ab 22.02.2021
Grundbetrag Ersterwerb | Grundbetrag Erweiterung |
Fahrstunden | Sonderfahrten | Prüfung Theorie |
Prüfung Praxis |
Fehlstunde | |
B/BF17 | 450 | 300 | 55 | 66 | 10 | 130 | 75% |
BE | — | 50 | 56 | 68 | — | 140 | 75% |
AM | 450 | — | 55 | —- | 10 | 140 | 75% |
A1 | 460 | — | 58 | 68 | 10 | 140 | 75% |
A2 | 460 | 300 | 58 | 68 | 10 | 140 | 75% |
A offen | 460 | 300 | 58 | 68 | 10 | 140 | 75% |
A Aufstieg | — | 50 | 58 | 68 | — | 140 | 75% |
B/BF17+A1 | 550 | — | siehe B/A1 | siehe B/A1 | 10 | siehe Klasse | 75% |
B/BF17+A2 | 550 | 300 | siehe B/A2 | siehe B/A2 | 10 | siehe Klasse | 75% |
B/BF17+BE | 460 | 300 | siehe B/BE | siehe B/BE | 10 | siehe Klasse | 75% |
Alle Preise sind in Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die aufgeführten Preise beinhalten nur die Kosten
des Führerscheins durch die Fahrschule. Bei der Gesamtberechnung der Führerscheinkosten müssen
externe Kosten dazugerechnet werden.
Erklärung zur Preisliste
Grundbetrag bei Ersterwerb | Der Grundbetrag beinhaltet die Kosten für die mindestens zu leistenden Theoriestunden.
Für weitere, freiwillige Theoriestunden entstehen keine weiteren Kosten. Ersterwerb= erstmalige Erlangung einer Fahrerlaubnis (kein Führerschein vorhanden). |
Grundbetrag bei Erweiterung | Der Grundbetrag beinhaltet die Kosten für die mindestens zu leistenden Theoriestunden.
Für weitere, freiwillige Theoriestunden entstehen keine weiteren Kosten. Erweiterung= Erlangen einer weiteren Fahrerlaubnis (ein Führerschein einer anderen Klasse ist vorhanden). |
Fahrstunden | Der Fahrstundenpreis beinhaltet die Kosten für eine normale Fahrstunde a 45 Minuten
(beinhaltet auch Vor- und Nachbesprechung der Fahrstunde, Grundfahraufgaben und technische Unterweisung am Fahrzeug). Für die Anzahl der zu leistenden Fahrstunden gibt es keine gesetzliche Regelung. Diese hängt von verschiedenen Faktoren wie z.B. Vorbesitz einer Fahrerlaubnis, der Verkehrsgröße der Stadt und dem Fahrschüler selbst ab. |
Sonderfahrt | Der Preis einer Sonderfahrt beinhaltet die Kosten für eine gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrt a 45 Minuten. Insgesamt sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten). Sonderfahrten sind aufgrund der Mehrbelastung des Fahrzeug und des zeitlichen Faktors (Nachtfahrt) teurer als eine normale Fahrstunde. |
Theoretische Prüfung | Die Kosten der theoretische Prüfung beinhalten die Anmeldung zur Prüfung und die Begleitung durch die Prüfung. Der Fahrlehrer ist während der Prüfung auch beim TÜV. |
Praktische Prüfung | Die Kosten der praktischen Prüfung beinhalten das Begleiten durch die praktische Prüfungsfahrt (Fahrzeug und Fahrlehrer). Aus zeitlichen, versicherungstechnischen und rechtlichen Gründen sind diese teurer als eine Fahrstunde. |
Fehlstunden | Fehlstunden werden nur berechnet, wenn der Fahrschüler nicht oder nicht rechtzeitig die Fahrstunde absagt. |
Abrechnung der Kosten
Die komplette Abrechnung der Kosten z.B. Grundbetrag, Fahrstunden,
Sonderfahrten und Prüfung erfolgt bei uns durch eine Verrechnungsstelle.
Nach der Anmeldung in der Fahrschule erhält der Fahrschüler am
Monatsende eine Rechnung über den Grundbetrag. Alle weiteren Kosten werden jeweils zum 15. und
30. des Monats mit einem jeweiligen Zahlungsziel abgerechnet. Die Rechnung kann per Überweisung,
in bar oder per Einzug bezahlt werden (bei Einzugsermächtigung gibt es 2% Skonto auf die Rechnung).
Bei Nichtzahlung der Rechnung erhält man nach 14 Tagen eine Zahlungserrinerung ohne Zusatzkosten.
Nach weiteren 14 Tagen wird die 1. Mahnung mit Mahnkosten gestellt. Ab der 2. Mahnung (7 Tage
nach der 1. Mahnung) erfolgt auch gleichzeitig die Sperrung für die weitere Führerscheinausbildung
bis zum Bezahlen der offenen Rechnung.
Sollte die Beantragung des Führerschein bei der Führerscheinstellte durch die Fahrschule erfolgen,
sind die Kosten dafür vorab in bar zu bezahlen.
Auch das in der Fahrschule erworbene Lehrmaterial muss in bar bei der Fahrschule bezahlt werden.
Für eine eventuell benötigte Finanzierung des Führerscheins gibt es diverse Anbieter im Internet oder
die Möglichkeit über die eigene Hausbank des Fahrschülers.
Eine Ratenzahlung ist bei uns leider nicht möglich.